Im Lichte des tragischen Unfalls im Gotthardtunnel Ende Oktober 2001 sowie weiterer tragischer Unfälle in anderen Tunnels (Tauern), unterzeichneten die Verkehrsminister von Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz und Österreich im Beisein der Europäischen Kommission und auf schweizerische Initiative hin, am 30. November 2001 eine gemeinsame Erklärung, die sogenannte „Erklärung von Zürich“ . Diese Erklärung sollte dazu dienen, eine Verbesserung der Verkehrsverlagerung sowie der Straßenverkehrssicherheit (insbesondere in Tunnels im Alpengebiet) zu erzielen. Seit Oktober 2001 gab es drei Ministertreffen, und zwar am 11. Mai 2004 in Regensberg, am 14. November 2005 in Sedrun (beide unter Schweizer Präsidentschaft) und am 20. Oktober 2006 in Lyon (unter Französischer Präsindentschaft), wo auch Slowenien der Gruppe beigetreten ist.
Als sehr wesentliche Erfolge dieser Präsidentschaften können die Verabschiedung der EU- Tunnelsicherheitsrichtlinie-Straße (den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe führte Österreich) sowie die Einigung über eine gemeinsame Studienbeauftragung im Zusammenhang mit einer „Alpentransitbörse“ aufgezählt werden.